Kosten

Ergotherapie Kosten

Liebe Kassenpatienten,

meine Leistungen sind von allen deutschen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften anerkannt, d.h. Sie können in meiner Praxis auf Rezept behandelt werden. Wenn Sie eine ergotherapeutische Behandlung wünschen, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Die Kosten der Behandlung werden zum größten Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten zahlen lediglich einen Eigenanteil von 10 EUR Rezeptgebühren plus 10% des gesamten Rezeptwertes. Eine Zuzahlungsbefreiung müssen Sie mit Ihrer zuständigen Krankenkasse besprechen. Die Behandlung kann sowohl in den Behandlungsräumen meiner Praxis als auch bei Ihnen Zuhause stattfinden (bei entsprechender ärztlicher Verordnung).

Liebe Privatpatienten,

die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angaben des Heilmittels, der Anzahl der Behandlungen sowie Name und Adresse des Patienten. Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Heilmittelerbringer, seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder nur teilweise, vorausgesetzt, die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages. Die Höhe der Kostenübernahme haben Sie zu Vertragsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt.

Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie bei der Beihilfe versicherter Patient sind, für den Differenzbetrag selbst aufkommen müssen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mitangeben.

Leider bin ich aufgrund der Vielfalt von Versicherungen, Tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. -fähigkeit eine Aussage zu treffen.

Ich orientiere mich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und rechne bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung ab. Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht. Die von den Kostenträgern festgesetzten Beträge berühren die Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht.

Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie auch unter www.privatpreise.de

In letzter Zeit versuchen einige private Krankenversicherungen die Erstattungsbeiträge zu kürzen, dies oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir raten Ihnen, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenfrei zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung vermitteln soll.

Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier www.pkv-ombudsmann.de

Heilmittel Behandlungen und Preise nach GebüTH: Ich berechne Ihnen den 1,8 fachen Steigerungssatz einer Einzelbehandlung.

Preise werden nach den aktuellen Berechnungen und Steigerungen stetig in Verhandlung der Verbände und GKV angepasst, gerne sende ich Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag.

Aktuelle Preise der GKV:

https://www.gkv-heilmittel.de/Preise-Ergotherapie.pdf

http://www.dve.info/

Ergotherapeutische Heilbehandlung Sie können jede angebotene ergotherapeutische Behandlung auch selbst zahlen. Voraussetzung ist eine ärztlich ausgestellte Privatverordnung aufgrund einer Diagnose bzw. eine Unbedenklichskeitsbescheinigung zur weiteren Unterstützung/Stabilisierung Ihres Gesundheitszustandes.

Selbsterfahrung und Präventionsleistung Ich kann Sie körperorientiert, gestaltungsorientiert, imaginär und beratend in einem Prozess der Selbsterfahrung begleiten. Diese Prozesse verstehe ich als Möglichkeit der Potentialentfaltung.

Für diese Privatleistungen benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Bitte informieren Sie sich unter(?) den Methoden.